Betreuungsverein
Die rechtliche Grundlage hierzu bietet das Betreuungsgesetz. Eine gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, wenn eine erwachsene Person geistig, körperlich oder seelisch behindert ist und aufgrund dessen seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann (vgl. § 1896 BGB).
Ziel des Betreuungsgesetzes ist es vor allem, den betreuten Menschen ein selbst bestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte zu ermöglichen. Für die rechtlichen Angelegenheiten - und nur für die - bekommt der Volljährige einen gesetzlichen Vertreter. Der gesetzliche Betreuer unterliegt der Kontrolle des Betreuungsgerichtes. Die zu betreuende Person verliert nicht zwangsläufig ihre Geschäftsfähigkeit.
Sollten Sie oder einer Ihrer Angehörigen und Freunde eine rechtliche Betreuung benötigen, können Sie sich gerne an die Caritas wenden.
Unser Betreuungsverein arbeitet mit folgenden Schwerpunkten:
- Führung von gesetzlichen Betreuungen
- Information über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Gewinnung, Information, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern
Termine nach telefonischer Vereinbarung.