Vertreterversammlung
Einmal im Jahr kommen Vertreter aus Pfarrgemeinden, Vertreter der Orts- bzw. Pfarrcaritasverbände, persönliche und kooperative Mitglieder, der Vorstand und der Aufsichtsrat zusammen. Die Vertreterversammlung entscheidet über grundlegende Fragen der Caritas, diskutiert sozial- und verbandspolitische Perspektiven, entlastet den Aufsichtsrat und wählt 3 Mitglieder desselben.
Die Einberufung der Vertreterversammlung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand. Den Vorsitz hat der Vorstand.