Mitarbeitervertretung
Vergleichbar mit den Aufgaben von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in öffentlichen Verwaltungen trägt die Mitarbeitervertretung maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei.
Die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) regelt die Rechte und Pflichten der MAV. Als Rahmenordnung ist die Mitarbeitervertretungsordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet und in den Bistümern in Kraft gesetzt.
Die Regelungen der MAVO sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums.
Für den Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e.V. engagieren sich aktuell die folgenden gewählten Mitglieder in der MAV:
- Sabine Huber (1. Vorsitzende)
- Susanne Ammer (2. Vorsitzende)
- Karina Weiß (Schriftführerin)
- Annette Schuch
- Christiane Huber
Für die Mitarbeitervertretung der Altenheime des Verbandes engagieren sich aktuell die nachstehend gewählten Mitglieder:
- Tanja Mayer (1. Vorsitzende)
- Benedikt Schraml ( 2. Vorsitzender und stellvertretender Kassier)
- Ilse Winetzhammer (Schriftführer)
- Andrea Hofer (Kassiererin)
- Jasmin Petermichl (Heimzeitung, Presse)