Nachsorge
Voraussetzungen
• Sie haben eine medizinische Rehabilitation
(stationär oder ganztägig ambulant) abgeschlossen.
• Sie können an regelmäßigen Einzelgesprächen teilnehmen.
• Ihr soziales Umfeld unterstützt Sie oder stellt
zumindest kein wesentliches Hindernis für
die Behandlung dar.
Verlauf
Mit Ihrem Bezugstherapeuten wird Ihre persönliche Situation geklärt und eine individuelle Zielplanung erstellt. Die Kosten für die Nachsorgebehandlung übernimmt der Kostenträger der vorangegangenen Rehabilitationsmaßnahme. Die Behandlung wird durchgeführt von speziell qualifizierten Fachkräften aus den Bereichen Sozialpädagogik oder Psychologie. Wesentliche Elemente dabei sind:
• Einzelgespräche nach terminlicher Absprache
• Einzel-, Paar- und Familiengespräche mit Angehörigen
• Zusätzlich ist der regelmäßige Besuch einer Selbsthilfegruppe möglich
Weitere Möglichkeiten
Sollte sich im Verlauf herausstellen, dass Sie mit der Nachsorgebehandlung Ihre Ziele nicht erreichen können, kann eine Veränderung dieser sinnvoll werden.
• Ein Wechsel in ambulante oder stationäre (Auffang-) Therapie
• Intensive Begleitung zum Beispiel durch Betreutes Einzelwohnen etc.